Instagram und TikTok machen es Influencern einfach, Kurzvideos mit musikalischer Begleitung zu versehen. Die Songs dafür werden in den Musiksammlungen von TikTok und Instagram zur Verfügung gestellt und lassen sich in der App auswählen, ohne dass der Influencer die Musik in seine Videodatei hineineditieren muss.
Die Plattformbetreiber von TikTok und Instagram schlossen für die Songs aus eigenen Musiksammlungen Lizenzverträge mit Rechtsinhabern. TikTok und Instagram erlauben Influencern grundsätzlich nur „persönliche und nicht kommerzielle Nutzung“ ihrer Musiksammlungen.
In der Weihnachtszeit wählten viele Business-Influencer und Geschäfte „Wonderful Dream“ (bekannt aus der weihnachtlichen Coca-Cola Werbung) als die musikalische Begleitung für ihre Reels, bzw. TikToks, in solchen Musiksammlungen.
Die Rechtsinhaber der Komposition „Wonderful Dream“ lassen die Kanzlei IPPC LAW solche geschäftlichen Influencer abmahnen.
Aus Gerichtsentscheidungen, welche bisher gegen die betroffenen Influencer ergingen, ist ersichtlich, dass die unterlegenen Influencer in rechtlicher Hinsicht entweder keinen oder nur einen unvollständigen Vortrag erbrachten.
Das Bestehen der geltend gemachten Forderungen ist indes keinesfalls unstreitig. Bereits die Frage, ob der Song im Rechtssinne durch den Influencer oder den Betreiber von TikTok, bzw. Instagram, „genutzt“ wird, bedarf noch gerichtlicher Klärung.
Die betroffenen Influencer sollen sich anwaltlich beraten lassen. Zögern Sie nicht, uns wegen einer kostenlosen Erstberatung zu kontaktieren!
Wir unterstützen Influencer gerne in solchen und auch vollumfassend in weiteren urheber- und internetrechtlichen Angelegenheiten.